Die Landespolizeidirektion Niederösterreich hat das Ansuchen der Stadt Wiener Neustadt zur Erlassung einer Waffenverbotszone im Stadtgebiet abgelehnt.
Als Begründung wird angegeben, dass es seit Dezember 2018 nur einen einzigen Delikt mit einer Waffe in der Schutzzone Bahnhof gegeben hat. Somit wäre eine Waffenverbotszone nicht gerechtfertigt, heißt es in einem Schreiben der beiden Landespolizeidirektor-Stellvertreter Franz Popp und Rudolf Slamanig.
Betretungsverbote und Wegweisungen aus Schutzzonen
Wiener Neustadts Bürgermeister Klaus Schneeberger und Bürgermeister-Stellvertreter Michael Schnedlitz in einer ersten Reaktion: „Wir nehmen die Entscheidung der Exekutive mit Bedauern zur Kenntnis. Die Zahlen der Betretungsverbote und Wegweisungen aus den Schutzzonen sprechen leider eine andere Sprache. Rund 2.000 Betretungsverbote zeigen eindeutig, dass dieses Thema nach wie vor brandaktuell ist. Aus unserer Sicht sollte bei einem derart sensiblen Bereich nicht erst entschieden werden, nachdem etwas mit Waffen passiert ist, wie in der Begründung ausgeführt, sondern auch das generelle Gefährdungspotenzial betrachtet werden. Denn dies ist es auch, was die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt tagtäglich spüren.“
Schwerpunktaktionen der Exekutive
Die beiden Politiker abschließend: „Wir versprechen, dass wir weiterhin wachsam sein und für die Sicherheit in Wiener Neustadt kämpfen werden. Wenn seitens der Landespolizeidirektion permanente Schwerpunktaktionen der Exekutive angekündigt werden, dann nehmen wir das mit Wohlwollen zur Kenntnis und sind auch in Zukunft engagierter Partner der Polizistinnen und Polizisten vor Ort. Es bleibt zu hoffen, dass all diese Maßnahmen ausreichen, um für jene Sicherheit in der Stadt zu sorgen, die sich unsere Mitmenschen verdient haben.“