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Wr. Neustadt: klares Bekenntnis zur Ostumfahrung – und zum Bodenschutz

Für die Stadt Wiener Neustadt ist das kein Widerspruch

Dieser Artikel wurde vor 1 Jahr veröffentlicht. (Letztes Update vor: 1 Jahr)

Hier ist der Trassenbeginn der Ostumfahrung geplant, links kölnnten wertvolle Felder einem Gewerbegebiet weichen.

Während einerseits das umstrittene Projekt “Ostumfahrung” forciert wird, musste sich die Stadt mit dem Initiativantrag „Freie Felder – Bodenschutz in Wiener Neustadt“ befassen und lobte ausdrücklich das Engagement der Initiatoren.

Bekenntnis zur Ostumfahrung

Anlässlich der letzten Gemeinderatssitzung im Jahr 2022 legt die Bunte Stadtregierung aufgrund der laufenden Diskussion einmal mehr ein unmissverständliches Bekenntnis für die Realisierung der Ostumfahrung ab. Bürgermeister Klaus Schneeberger, Vizebürgermeister Rainer Spenger und Bürgermeister-Stellvertreter Michael Schnedlitz halten in einer gemeinsamer Erklärung folgendes fest:

“Die Ostumfahrung ist ein seit Jahrzehnten geplantes Mobilitätsprojekt, um einen Ring um die Stadt Wiener Neustadt zu errichten, der aufgrund der stetig wachsenden Stadt dringend notwendig ist. Folgende Argumente sind für uns die entscheidenden Gründe, die rasche Realisierung der Ostumfahrung zu forcieren:

  • Es geht darum, die Anrainerinnen und Anrainer von Grazer Straße und Nestroystraße zu entlasten. Sie warten seit Jahrzehnten auf diese Maßnahmen.
  • Die Ostumfahrung bringt die Chance, den ‚Boulevard Grazer Straße‘ umzusetzen und damit aus einer Demarkationslinie durch die Stadt einen Impuls für die Innenstadt zu machen.
  • Durch den Neubau des Landesklinikums im Norden der Stadt braucht es eine direkte Anbindung für alle, die aus dem Süden kommen. Der durch Patientinnen und Patienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher ausgelöste Verkehr soll nicht durch die Stadt rollen, sondern an der Stadt vorbei direkt ins neue Klinikum.”

“So funktioniert Demokratie nun einmal. “

“Darüber hinaus halten wir fest, dass die Umweltverträglichkeit der Ostumfahrung von allen Instanzen geprüft und letztendlich höchstgerichtlich bestätigt wurde. Bei allem Verständnis für die Sorgen der Gegnerinnen und Gegner dieses Projekts, ersuchen wir darum, diese Entscheidung der Höchstgerichte sowie die Beschlüsse des Landes und der Stadt zu akzeptieren. So funktioniert Demokratie nun einmal. Aus unserer Sicht steht der Umsetzung der Ostumfahrung nichts mehr im Wege. Wir ersuchen daher das Land Niederösterreich, die Vorbereitungsmaßnahmen rasch zu einem Ende zu bringen, um dann unverzüglich mit dem Bau zu beginnen. Parallel dazu wird die Stadt Wiener Neustadt ihre Hausaufgaben machen, wenn es darum geht, die Nestroystraße und die Grazer Straße mit der Fertigstellung der Ostumfahrung neu zu gestalten.”, so Schneeberger, Spenger und Schnedlitz abschließend.

Spenger wollte “noch einmal evaluieren”

Helmut Buzzi von der Plattform Vernunft statt Ostumfahrung zeigt sich in einer Aussendung überrascht: “Über 6000 Menschen, die die Petition gegen die Megaschneise im bisher unverbauten Osten der Stadt unterschrieben haben, vertrauen aber auf das gesprochene Wort des Landtagskandidaten Rainer Spenger auf WNTV (9.11.2022), der neben SPÖ-Chef Franz Schnabl sagt: ‘Man muss das noch einmal evaluieren’ und ‘man muss eine Kosten-Nutzen-Rechnung machen’. Es sei ‘ein gravierender Eingriff in die Natur’ und es könne ‘kein Fehler sein, wenn man noch einmal innehält und nachdenkt’…”

Bodenschutz bei der Widmung von Gewerbegebieten

Aber der Gemeinderat der Stadt Wiener Neustadt behandelte in seiner Sitzung am 12. Dezember auch den Initiativantrag „Freie Felder – Bodenschutz in Wiener Neustadt“. Dabei wurden federführend von Initiatorin Pia Lutterschmidt 1.524 von der Stadtwahlbehörde anerkannte Unterschriften gesammelt, womit der Antrag gemäß STROG (Stadtrechtsorganisationsgesetz) auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung genommen wurde.

„Wir haben es immer sehr positiv bewertet, dass sich die jungen Menschen derart einbringen. Das beweist einmal mehr, dass es keine Politikverdrossenheit der Jugend gibt. Gerade das Thema ‚Bodenschutz‘ ist eines der wichtigsten im gesamten Stadtentwicklungsplan, weswegen wir mit den Initiatoren des Antrags das Gespräch gesucht haben und dem Grunde nach von Anfang an auch gar nicht so weit voneinander entfernt waren, es ging letztlich um einige Klarstellungen im STEP bzw. im Flächenwidmungsplan der Stadt. Jetzt ist es festgeschrieben, dass in unserer Stadt Innen- vor Außenverdichtung zu herrschen hat. Bevor wir nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, bestehende Bau- und Gewerbereserven zu nutzen, darf in Wiener Neustadt kein Quadratmeter zusätzliches Gewerbegebiet gewidmet werden“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger, Umweltstadtrat Norbert Horvath und Gemeinderat Philipp Gerstenmayer zu dem Beschluss.

Auch Bodenwerte entscheidend für Nutzung

Die Bunte Stadtregierung brachte nach Gesprächen mit den Initiatoren einen Abänderungsantrag ein, der letztlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ beschlossen wurde. Der Beschluss im Wortlaut:

Die Stadt Wiener Neustadt bekennt sich zu einer flächensparenden Entwicklung und einem vorausschauenden Umgang mit der Ressource Boden. Die Themenbereiche einer maßvollen Nachverdichtung, die Nachnutzung von Altbeständen und die Aktivierung von Brachflächen im Betriebsbauland sollen vorrangig vor einer Neuwidmung von Bauland Betriebsgebiet angewendet werden.
Die Forcierung einer flächensparenden Entwicklung von Gewerbezonen soll erst nach Ausschöpfung von Maßnahmen zur Baulandmobilisierung erfolgen.
Sollte, nach vorheriger Ausschöpfung von Mobilisierungsmaßnahmen, eine Erweiterung innerhalb der Entwicklungszone für Betriebe (M14 – M18), erforderlich sein, so ist aufgrund der Erhebungen zur Bodenwertigkeit jenen Bereichen der Vorrang zu geben, welche geringwertigere Bodenwerte aufweisen. Demzufolge sollen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die Landwirtschaft, wie in der strategischen Umweltprüfung zum STEP WN 2030+ zur Maßnahme 16 angeführt, Böden mit hoher Wertigkeit, zuletzt in Anspruch genommen werden.
Als zusätzliche Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen soll jener Bereich, welcher im STEP WN 2030+ als Grünland Freihaltefläche gekennzeichnet ist, im Flächenwidmungsplan als Grünland Freihaltefläche gewidmet werden.

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