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Corona: Unterstützung der Innenstadt-Unternehmen verlängert

Wiener Neustadt: Schanigarten- und Warenausräumungs-Abgabe bis Sommer 2022 ausgesetzt

Dieser Artikel wurde vor 2 Jahren veröffentlicht. (Letztes Update vor: 2 Jahren)

Schanigarten / Foto: cocoparisienne / Pixabay
Foto: cocoparisienne / Pixabay

Die Stadt Wiener Neustadt verlängert aufgrund der Corona-Situation ihre Unterstützungsmaßnahme für Innenstadt-Unternehmen.

Die bereits seit Frühjahr 2020 nicht mehr eingehobenen Schanigarten- und Warenausräumungs-Abgaben werden weitere 12 Monate erlassen. Die Maßnahme gilt – gemäß einem Antrag für die Gemeinderatssitzung am 13. Dezember – bis Ende Juni 2022. Von Beginn des Gebührenerlasses bis Mitte 2022 unterstützt die Stadt die innerstädtische Wirtschaft und Gastronomie somit mit bis zu EUR 550.000,-.

Maßnahmen-Mix

“Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind, vor allem für die Unternehmerinnen und Unternehmer der Innenstadt, besonders stark spürbar. Wir steuern hier bereits seit dem Jahr 2020 mit einem Mix von Maßnahmen entgegen. Wir haben Mieten in stadteigenen Objekten zinsenlos gestundet, wir haben den erfolgreichen Weihnachts-Gutschein für die Innenstadt eingeführt, mit dem wir 1 Million Euro Umsatz für den innerstädtischen Handel lukriert haben und den wir nach dem Lockdown auch heuer wieder in den Kasematten verkaufen, und wir haben den Wirtschaftstreibenden seit dem Frühjahr 2020 die Abgaben für die Schanigärten und die Warenausräumungen subventioniert. Da die Pandemie und ihre Auswirkungen noch nicht vorbei sind, werden wir diese Zuschüsse für ein weiteres Jahr fortführen“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger, Erster Vizebürgermeister Christian Stocker, Zweiter Vizebürgermeister Rainer Spenger und Bürgermeister-Stellvertreter Michael Schnedlitz.Der entsprechende Antrag wird in der Gemeinderatssitzung am 13. Dezember zur Beschlussfassung vorgelegt.

Keine Anmeldung notwendig

Für die Unternehmerinnen und Unternehmer ist diesbezüglich übrigens nichts zu tun. Sollten sie ohnehin noch keine Gebühren entrichtet haben, werden diese nicht weiter eingehoben. Wenn bereits Zahlungen erfolgt sind, werden diese rückwirkend auf dasselbe Konto retour überwiesen oder eine andere Abgabenschuld damit beglichen.

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