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Neue Ermittlungen gegen Firma Airborne Technologies

Belastender UN-Bericht über angebliche Libyen-Aktivitäten von Ex-Söldnerführer Erik Prince

Dieser Artikel wurde vor 3 Jahren veröffentlicht. (Letztes Update vor: 3 Jahren)

Akten / Foto: pixabay
(Symbolbild)Foto: pixabay

Das Nachrichtenmagazin „profil“ berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gegen das niederösterreichische Unternehmen Airborne Technologies GmbH. Es geht dabei um angebliche Libyen-Aktivitäten des Gründers der US-Söldnerfirma Blackwater, Erik Prince.

Geschäfte mit libyschen General?

Prince wird in einem Bericht eines Expertengremiums der Vereinten Nationen (UN) an den UN-Sicherheitsrat vom Februar 2021 vorgeworfen, gegen ein seit 2011 aufrechtes Waffenembargo für Libyen verstoßen zu haben. Er soll dem libyschen General Khalifa Haftar im Jahr 2019 ein millionenschweres Unterstützungsprojekt vorgeschlagen haben. Ziel wäre unter anderem die Bereitstellung von Hubschraubern und Flugzeugen gewesen. Zwei der Flugzeuge, die die UN-Experten mit den angeblichen Aktivitäten von Prince in Verbindung bringen, weisen einen Bezug zu Airborne auf.

Airborne stattet Fluggeräte mit Sensoren und Überwachungstechnik aus. Prince war von 2013 bis 2017 indirekt Mitgesellschafter der Firma aus Niederösterreich. 2016 leitete die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ein erstes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts ein, zwei Agrarflugzeuge könnten für militärische Einsätze im Südsudan umgebaut und ausgerüstet worden sein. Das Verfahren läuft bis heute. Es gibt neun Beschuldigte, darunter die Firma Airborne nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.

Zweites Ermittlungsverfahren eingeleitet

Zum Libyen-Thema hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nun jedoch ein neues, zweites Airborne-Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies bestätigte ein Behördensprecher. Neben Airborne gibt es sechs weitere Beschuldigte. Ermittelt wird auch hier wegen des Verdachts der verbotenen Unterstützung von Parteien bewaffneter Konflikte, zusätzlich noch nach dem Außenwirtschafts- und dem Finanzstrafgesetz. Das Ermittlungsverfahren ist seit Ende Juni 2021 anhängig.

Mit “Ungenauigkeit und Schlampigkeit recherchiert”

Airborne wollte sich zu laufenden Ermittlungen nicht äußern. Zum UN-Bericht nahm das Unternehmen auf Anfrage jedoch ausführlich Stellung: „Der UN Bericht ist uns erst seit wenigen Tagen bekannt. Wir sind fassungslos, wie viele elementare Fakten darin falsch sind und folglich deren Schlussfolgerungen. Es ist enttäuschend, dass eine Institution wie das UN Security Council mit einer solchen Ungenauigkeit und Schlampigkeit recherchiert.“ Man arbeite bereits an einer Gegendarstellung des UN-Berichts und werde „alle falschen Behauptungen betreffend der Airborne Technologies widerlegen und auch belegen“.

Zur Frage, ob auch Erik Prince zu den Beschuldigten zählt, machte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt keine Angaben. Ein Anwalt von Prince teilte auf profil-Anfrage mit, die „alten Anschuldigungen“ der UN-Experten wären falsch. Prince weise diese vollständig zurück: „Er hat niemandem in Libyen Waffen, Personal oder militärische Ausrüstung zur Verfügung gestellt.“ Prince sei in keine angebliche Militäroperation in Libyen 2019 oder zu einer anderen Zeit involviert gewesen. „Er hat UN-Sanktionen oder das Libysche Waffenembargo nicht verletzt und – anders als im Bericht dargestellt – Khalifa Haftar niemals auch nur getroffen oder gesprochen.“

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