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Ausreisekontrollen: Verordnung in Wiener Neustadt tritt mit Mittwoch in Kraft

Land NÖ und Stadt Wiener Neustadt setzen notwendige Schritte

Dieser Artikel wurde vor 3 Jahren veröffentlicht. (Letztes Update vor: 3 Jahren)

Antigentests Arena Nova / Foto: wn24
Teststraße bei der Arena NovaFoto: wn24

Am heutigen Tag haben sich das Land Niederösterreich und die Stadt Wiener Neustadt auf die weitere Vorgangsweise verständigt, nachdem der Gesundheitsminister am Freitag den Erlass für Bezirke mit einer 7-Tages-Inzidenz über 400 veröffentlicht hatte.

Ausbau auf 40 Teststraßen

Demnach wird die Stadt auf Basis des Erlasses eine Verordnung herausgeben. Diese Verordnung wird, wie vom Gesundheitsminister angeordnet, Ausreisetests ab Mittwoch vorsehen. Voraussetzung für die Ausreisetests ist die Ausweitung der täglichen Testkapazitäten von 2.000 auf 15.000 Tests in der Stadt Wiener Neustadt. Dafür müssen die Teststraßen von aktuell 16 auf 40 ausgeweitet werden. Um dies bewerkstelligen zu können, wird neben der Arena Nova und den Kasematten ein dritter Teststandort notwendig. Personell wird die Stadt ein Assistenzansuchen über 300 Mann an das Österreichische Bundesheer stellen und steht bereits in Kontakt mit dem Roten Kreuz, um ausreichend qualifiziertes Testpersonal zur Verfügung zu haben.

“Hochinzidenzgebietsverordnung” der Stadt Wiener Neustadt (pdf)

Verordnung wird ab Samstag sanktioniert

Da diese erforderlichen Maßnahmen, trotz aller massiver Anstrengungen, nicht bis morgen umsetzbar sind, werden Personen, die bei der Ausreise kein negatives Testergebnis vorlegen können, erst mit dem Vollausbau der notwendigen Testkapazitäten ab Samstag sanktioniert werden.

Zusätzlich zu den im Erlass des Gesundheitsministers jedenfalls definierten Ausnahmen (Personen mit überstandener Covid-Erkrankung mit ärztlichem Attest oder Absonderungsbescheid, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr, Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, Personen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Rettungsorganisationen und der Feuerwehr, Güterverkehr, Transitpassagiere sowie die Wahrnehmung behördlicher oder gerichtlicher Termine) wird es in Wiener Neustadt nachfolgende Ausnahmeregelungen geben.

Ausnahmeregelungen

  • Schülerinnen und Schüler, die einen schulüblichen Antigen-Test vorweisen können.
  • Personen, die in öffentlichen Organisationen tätig sind, bei denen die Einhaltung der Testintervalle sichergestellt ist.
  • Personen, die ausschließlich eine PCR-Teststation oder eine Covid-19-Impfstelle aufsuchen und deren Begleitperson.
  • Personen, die ausschließlich Gesundheitsdienstleistungen im Stadtgebiet in Anspruch nehmen und deren Begleitperson.
  • Personen, die ihren Wohnort außerhalb von Wiener Neustadt haben und in Wiener Neustadt positiv getestet wurden. Diese haben sich unmittelbar zu ihrem Wohnort in Quarantäne zu begeben.

Update 19.03.2021: Die Stadt Wiener Neustadt hat die so genannte “Hochinzidenzgebietsverordnung” in zwei Punkten aktualisiert:

  1. Bei den “Ausreisetests” gilt als Bestätigung ab sofort auch der Nachweis von Antikörpern, der maximal drei Monate alt ist. Dies ist nun zusätzlich zu negativen Testergebnissen (Antigen 48 Stunden, PCR 72 Stunden) bzw. dem Nachweis über eine abgelaufene Infektion in den letzten 6 Monaten.
  2. Als Ausnahme wurde bei der “Heideansiedlung” zusätzlich zum Wohnsitz nun auch die Arbeitsstätte hinzugefügt. Das heißt, jemand, der zwischen der Stadt Wiener Neustadt und der Heideansiedlung wegen des Arbeitsplatzes hin und her fährt, muss keinen aktuellen Test vorweisen.

„Mit dieser Vorgangsweise stellen wir sicher, dass wir einerseits die Anordnungen des Gesundheitsministers einhalten und andererseits, wie von mir angekündigt, erst dann sanktionieren, wenn wir die notwendigen Testkapazitäten bereitstellen können. Den Vollausbau der Testkapazitäten werden wir am Freitag erreichen. Daher kann erst mit Samstag sanktioniert werden“, informiert Bürgermeister Klaus Schneeberger.

Für das Verlassen des Bezirks ist ein negativer Covid-Test (maximal 48 Stunden alt bei Antigentest, maximal 72 Stunden alt bei PCR-Test) notwendig. Genesene können eine ärztliche Bestätigung der durchgemachten Infektion vorliegen, das aber „abhängig von der Art des Infektionsgeschehens, insbesondere im Hinblick auf das Auftreten von Virusvarianten“.

Verordnungen auf regionaler Ebene

Im Zuge der Beratung wurde zudem festgelegt, dass auch bei weiteren Bezirken, bei denen die 7-Tages-Inzidenz über 400 steigt, die Maßnahmen vor Ort zu setzen sind. „Der Entschluss, die Verordnung auf Ebene der Bezirksverwaltungsbehörden und Magistrate zu erlassen, ist eine sinnvolle Lösung. Damit können die Maßnahmen flexibler, verhältnismäßiger und regionaler umgesetzt werden und damit auf spezifische Rahmenbedingungen entsprechend reagiert werden“, betont NÖ Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig.

LHStv. Stephan Pernkopf: „Mit den getroffenen Maßnahmen, insbesondere der Ausweitung der Testkapazitäten, wird der Schutz der Bevölkerung weiter verbessert. Mein Dank gilt den beteiligten Einsatzkräften, die das ermöglichen. Schon bisher besteht in ganz Niederösterreich an rund 350 Standorten in den Gemeinden die Möglichkeit, einen Antigen-Test zu absolvieren, bis zu 50.000 Menschen nutzen dieses Angebot täglich. Dazu kommen noch hunderte weitere Testangebote unter anderem bei Apotheken, in den Betrieben und bei den Sozialpartnern.“

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