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FFP2-Maskenpflicht in Rathäusern, Bussen und bei Märkten

Wiener Neustadt: ab heute gelten verstärkte Coronoa-Maßnahmen

Dieser Artikel wurde vor 3 Jahren veröffentlicht.

Mit 25. Jänner ist das Tragen eines „Filtering Face Piece“ der Schutzklasse zwei vielerorts Pflicht. (Symbolbild)

Die Bundesregierung hat den Lockdown in Österreich bekanntlich bis 8. Februar verlängert sowie eine FFP2-Maskenpflicht ab 25. Jänner vorgegeben.

Seit heute Montag (25. Jänner 2021) muss bei Behördenwegen in beiden Rathäusern, in allen Bussen der WNSKS sowie beim Besuch der Märkte am Hauptplatz verpflichtend eine FFP2-Maske getragen werden.

Maßnahmen in den Rathäusern

Der Parteienverkehr bleibt weiterhin auf einen Tag in der Woche reduziert und findet ausnahmslos nur in dringenden Fällen nach telefonischer Voranmeldung ausschließlich am Dienstag von 8 Uhr bis 12 Uhr statt. Im Alten Rathaus werden Bürgerinnen und Bürger im Infopoint durch die Fachabteilungen serviciert. Es dürfen keine externen Personen in die oberen Geschoße des Neuen Rathauses (ausgenommen Parteienverkehr im Sozialservice und Eintragung bei Volksbegehren). Die Einsicht auf die Amtstafel ist im Alten Rathaus Montag bis Freitag, von 7.30 Uhr bis 16 Uhr, möglich. Der von der Bundesregierung vorgegebene Mindestabstand von 2 Metern ist zu jeder Zeit unbedingt einzuhalten!

Click & Collect in der Bibliothek

Die „Bibliothek im Zentrum“ am City Campus der Fachhochschule Wiener Neustadt bietet ab Montag, 25. Jänner, „Click & Collect“ an – bis zu fünf Medien können dabei via Website, per Mail oder über die Bibliothekshotline (02622/89084-134) vorbestellt und in der Regel bereits am nächsten Werktag nach Verständigung beim Eingang Schlögelgasse in der Zeit von 9 Uhr bis 16 Uhr abgeholt werden.

Nach aktuellem Stand kann die „Bibliothek im Zentrum“ ab 8. Februar wieder öffnen – ebenso wie das Museum St. Peter an der Sperr und die Stadtgalerie in der Herzog Leopold-Straße.

Weitere Corona-Maßnahmen

Sämtliche Kulturveranstaltungen im Stadttheater und in den Kasematten sind bis jedenfalls Ende Februar abgesagt. Bei verschobenen Veranstaltungen wie etwa dem „Bösendorfer Festival“ behalten die Tickets ihre Gültigkeit, eine Rückgabe bereits gekaufter Tickets kann beim Infopoint Altes Rathaus erfolgen. Die Kontrolle der Kurzparkzonen in der Innenstadt wird im laufenden dritten Lockdown nicht ausgesetzt, die Kurzparkzonen sind regulär aufrecht.

Nach wie vor geschlossen sind die „Aqua Nova“, die Volkshochschule inklusive aller Kurse, die Mutter- und Vaterberatung, das Stadtarchiv sowie die Kasematten. Für Begräbnisse in Wiener Neustadt ist weiterhin eine Obergrenze von maximal 50 Personen festgelegt.

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