Startseite Umwelt Ostumfahrung Wiener Neustadt: Positiver UVP-Bescheid für Ostumfahrung bestätigt

Wiener Neustadt: Positiver UVP-Bescheid für Ostumfahrung bestätigt

Jetzt kann mit Bauvorbereitungsmaßnahmen begonnen werden

Dieser Artikel wurde vor 3 Jahren veröffentlicht. (Letztes Update vor: 3 Jahren)

Übersichtsplan des Landes NÖ

Das Bundes-Verwaltungsgericht bestätigt heute als oberste Instanz den positiven UVP-Bescheid des Amtes der NÖ Landesregierung zur ’Landesstraßenumfahrung Wiener Neustadt Ost, Teil 2‘.

Damit ist die Umweltverträglichkeitsprüfung für das umstrittene Verkehrsprojekt abgeschlossen.

Schneeberger: “auf Herz und Nieren geprüft“

„Das Projekt wurde in Sachen ökologischer Auswirkungen auf Herz und Nieren geprüft und erfüllt höchste Ansprüche an Mensch und Natur. Das grüne Licht des Bundes-Verwaltungsgerichts bestätigt, dass die Ostumfahrung umweltverträglich ist. Nun kann das Land NÖ dieses Projekt weiter vorantreiben“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger in einer ersten Reaktion auf den Richterspruch.

Zufrieden mit diesem Ergebnis ist auch NÖ Mobilitäts-Landesrat DI Ludwig Schleritzko: „Mit der Ostumfahrung Wiener Neustadt, Teil 2, kann der Umfahrungsring um Wiener Neustadt geschlossen werden. Dieser Umfahrungsring bringt wesentliche Vorteile für die Stadt Wiener Neustadt, aber auch für die gesamte Region.“

Gegen den UVP-Bescheid der NÖ Landesregierung für die Umfahrung vom 15. Jänner 2019 wurden mehrere Beschwerden eingebracht, über die das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden hat. Damit können die weiteren Schritte zur Errichtung der Landesstraßen-Umfahrung mit Gesamtkosten von ca. 39 Millionen Euro gesetzt werden.

Projektgegner vom Ergebnis nicht überrascht

Dass das Projekt Ostumfahrung Wiener Neustadt trotz der eindeutigen Faktenlage vom Bundesverwaltungsgericht durchgewunken wurde, ist für Helmut Buzzi von der Plattform ’Vernunft statt Ost“Umfahrung“‘ keine Überraschung. “Das war von vornherein klar. Bei 95% der UVP-Verfahren ist das der Fall. Die entscheidenden Fragen werden in diesem Verfahren gar nicht gestellt. Die steigenden CO2-Emissionen spielen ebenso keine Rolle wie die fehlende Alternativenprüfung. Der Verkehrsgutachter kommt zudem zum Schluss, dass die Straße ohne begleitende verkehrsberuhigende Maßnahmen keine Wirkung erzielt. Für diese gibt es von Seiten der Stadt aber keine konkreten Pläne – auch das sind nur leere Versprechen”, so Helmut Buzzi.

“Die politischen Entscheidungsträger können sich jetzt nicht mehr hinter dem laufenden Verfahren verstecken. Sie müssen den Anrainerinnen und Anrainern endlich reinen Wein einschenken und die Reißleine ziehen. Die Zahlen und Fakten sprechen eindeutig gegen dieses Prestigeprojekt der Politik”, so Buzzi abschließend.

Bürgerinitiative LAMA zieht Zwischenbilanz

„Dass wir so weit kommen werden, hätten wir uns bei der Einreichung der Bürgerinitiative L.A.M.A. im Februar 2018 nicht gedacht. Unser Ansinnen war, die Mängel und Widersprüche der Projektplanung bei der Umweltverträglichkeitsprüfung einzubringen, der Natur eine Stimme zu geben und klar gegen die Zerstörung des Naherholungsgebietes aufzutreten. Fast 3 Jahre lang haben wir alles daran gesetzt, dass Zahlen und Fakten richtig dargestellt werden, dass die bevorstehende Bodenversiegelung thematisiert wird und dass die Natur sowie die Arten geschützt bleiben. Das Engagement reichte eben bis zum Bundesverwaltungsgericht“, resümiert Tanja Windbüchler-Souschill, die Gründerin der Bürgerinitiative.

Windbüchler-Souschill weiters: „Mehr als 40 Mio Euro sollen investiert werden in die Zerstörung des Landschaftsbildes durch eine 70m breite Schneise, Brückenbauten die bis zu 11m hoch sein werden. Rund 14.000 Fahrzeuge rasen dort mit 100 km/h durch das Naherholungsgebiet. Diese beängstigend hohe Summe öffentlichen Geldes wird verwendet um 57ha zusätzliche Gewerbeflächen zu schaffen, die die städtische, schon angeschlagene, Innenstadtwirtschaft endgültig in die Knie zwingen wird.“

Nach der eingetretenen Verzögerung durch die Beschwerden kann als neuer Baubeginn für die Umfahrung das Jahr 2022 angepeilt werden – heißt es in einer Aussendung der NÖ Landesregierung.

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