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Wiener Neustadt: Bausperre für das gesamte Stadtgebiet verlängert

Die Verlängerung erfolgt um ein ganze Jahr

Dieser Artikel wurde vor 3 Jahren veröffentlicht.

Baustelle Am Kleinen Lazarett / Foto: Robert Mayer / wn24
Baustelle Am Kleinen LazarettFoto: Robert Mayer / wn24

Seit dem 18. Februar 2019 gilt im gesamten Stadtgebiet von Wiener Neustadt eine Bausperre für Wohnbauprojekte mit mehr als 10 Wohneinheiten.

Diese Sperre soll nun noch einmal um ein Jahr bis Februar 2022 verlängert werden. Ein dementsprechender Antrag wird in der Gemeinderatssitzung am 21. Dezember zur Beschlussfassung vorgelegt. Ausgenommen von der Bausperre bleibt das Projekt am alten Stadion-Areal sowie jene Bauvorhaben, die vom Fachbeirat positiv beurteilt werden.

“Ungeregelte Verbauung verhindern“

„Die ersten beiden Jahre hat sich die Bausperre voll und ganz bewährt. Wir konnten somit verhindern, dass die Ziele und Beratungen des STEP WN2030+ nicht von neuen großvolumigen Wohnbauvorhaben konterkariert werden. Außerdem ist unser gemeinsames Ziel, die ungeregelte Verbauung, welche den Zielen des Stadtentwicklungsplans entgegen wirkt, zu verhindern und Verdichtung von bestehenden verbauten Flächen zu forcieren. Dafür ist die Bausperre bis zum Vorliegen der Endergebnisse des STEP das ideale Mittel. Da uns das Gesetz die Möglichkeit dazu gibt, die Bausperre um ein Jahr zu verlängern, nehmen wir diese Möglichkeit wahr“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger und Infrastrukturstadtrat Franz Dinhobl zur Bausperre.

Der Stadtentwicklungsplan 2030

Im Februar 2017 startete die Stadt Wiener Neustadt mit der Erstellung eines Stadtentwicklungsplanes 2030 (STEP WN2030+), der die Stadt in ihrer Entwicklung fit für die Zukunft machen soll. Im Rahmen von zwei „Stadtdialogen“, bei denen die Bürgerinnen und Bürger im ersten über den Status quo informiert wurden und nach einer Ideenfindungsphase in der zweiten Veranstaltung über zukünftige Entwicklungen diskutieren konnten, gab und gibt es bei STEP WN2030+ eine große Einbindung der Bevölkerung, was auch im Jahr 2019 in Form von 5 Fokusgruppen zu ausgewählten Themen fortgesetzt wurde.

Derzeit laufen Abstimmungen mit den Gemeinderatsfraktionen. Danach erfolgt eine entsprechende Nachschärfung des Leitbilds, der Konzeptentwürfe und der Schlüsselprojekte/ Schwerpunkte.

Gerade dem Thema „Wertvolles Grün“ wurde und wird dabei große Bedeutung beigemessen. Im STEP WN2030+ sollen innerstädtische Grün- und Freiräume mit ihren Funktionen umfassend ausgewiesen werden. Diese Flächen werden in ihrer Funktionsfähigkeit geschützt und in ihrer Qualität verbessert. Ziel ist es, zukünftige Entwicklungen nach dem Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ abzuhandeln.

Um mit den Ressourcen schonend umzugehen, setzt der STEP WN2030+ auf eine differenzierte Strategie, die der qualitätsvollen Innenentwicklung den klaren Vorrang einräumt. Durch Festlegen von Siedlungsgrenzen sichert die Stadt darüber hinaus wertvolle Grünräume und konzentriert sich auf Qualitätsverbesserungen innerhalb der bebauten Stadt.

Die Endergebnisse von STEP WN2030 werden im Laufe des Jahres 2021 vorliegen, beschlossen und präsentiert.

Der Fachbeirat

Der Fachbeirat zur Entwicklung und Planung von Wohn- und Gewerbeobjekten in Wiener Neustadt wurde 2016 gegründet und soll die geplanten Bauvorhaben hinsichtlich eines ausgewogenen Verhältnisses mit der Struktur und Gestaltungscharakteristik bestehender Bauwerke im Bezugsbereich beurteilen. Dabei ist auf die dort festgelegten Widmungsarten sowie auf die Charakteristik der Landschaft, soweit sie wegen des Standortes des geplanten Bauwerks in den Bezugsbereich einzubeziehen ist, Bedacht zu nehmen.

Der Fachbeirat beleuchtet also nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch das Umfeld des geplanten Projektes in seiner Gesamtheit, um bereits vor der Einreichung bestimmte Faktoren abzustimmen bzw. Probleme erst gar nicht entstehen zu lassen. Der Fachbeirat tagt unter der Leitung der Stadträte LAbg. Franz Dinhobl und Pamela Felgenhauer und setzt sich aus Vertretern des Magistrats (Baudirektor, Stadtentwicklung, Verkehr), sowie aus einem externen Vertreter vom Gebietsbauamt (zum Thema Ortsbild) zusammen.

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