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Coronavirus: Ausweitung der Maskenpflicht ab Freitag

Neue Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung

Dieser Artikel wurde vor 4 Jahren veröffentlicht.

Mund Nasen Schutz / Foto: freepik
Ab morgen ist wieder verstärkt Masken-Tragen angesagt.Foto: freepik

Aufgrund der steigenden Zahl an Corona-Infektionen in den vergangenen Wochen hat die Bundesregierung heute die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz-Masken (MNS-Masken) wieder ausgeweitet.

Neue Masken-Regelungen

Ab Freitag, 24. Juli 2020, ist das Tragen von MNS-Masken zusätzlich zu den bisher geltenden Regelungen bundesweit verpflichtend beim Betreten des Kundenbereichs in geschlossenen Räumen

  • von öffentlichen Apotheken,
  • von Betriebsstätten des Lebensmitteleinzelhandels (einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln)
  • und von Banken,
  • und der Post einschließlich Postpartnern
  • und von Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie von Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden.

In den Wiener Neustädter Rathäusern ist bereits seit Montag, dem 20. Juli, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wieder vorgeschrieben.

Verschärfte Einreisebestimmungen

Auch für Urlaub-Rückkehrer und Reisende treten am Freitag verschärfte Einreisebestimmungen nach Österreich in Kraft:

  • Die Einreise aus Risikogebieten ist nur mehr mit negativem PCR-Test eines zertifizierten Labors möglich.
  • Dieser Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
  • In begründeten Ausnahmefällen können österreichische Staatsangehörige und Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, die Testung binnen 48 Stunden auf eigene Kosten in einer wohnortsnahen Teststation durchführen.
  • Betroffene müssen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses verpflichtend in Heimquarantäne.

Außerdem wird die Einhaltung der Heimquarantäne von Reiserückkehrern verstärkt kontrolliert werden.

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