Aufgrund der steigenden Zahl an Corona-Infektionen in den vergangenen Wochen hat die Bundesregierung heute die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz-Masken (MNS-Masken) wieder ausgeweitet.
Neue Masken-Regelungen
Ab Freitag, 24. Juli 2020, ist das Tragen von MNS-Masken zusätzlich zu den bisher geltenden Regelungen bundesweit verpflichtend beim Betreten des Kundenbereichs in geschlossenen Räumen
- von öffentlichen Apotheken,
- von Betriebsstätten des Lebensmitteleinzelhandels (einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln)
- und von Banken,
- und der Post einschließlich Postpartnern
- und von Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie von Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden.
In den Wiener Neustädter Rathäusern ist bereits seit Montag, dem 20. Juli, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wieder vorgeschrieben.
Verschärfte Einreisebestimmungen
Auch für Urlaub-Rückkehrer und Reisende treten am Freitag verschärfte Einreisebestimmungen nach Österreich in Kraft:
- Die Einreise aus Risikogebieten ist nur mehr mit negativem PCR-Test eines zertifizierten Labors möglich.
- Dieser Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
- In begründeten Ausnahmefällen können österreichische Staatsangehörige und Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, die Testung binnen 48 Stunden auf eigene Kosten in einer wohnortsnahen Teststation durchführen.
- Betroffene müssen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses verpflichtend in Heimquarantäne.
Außerdem wird die Einhaltung der Heimquarantäne von Reiserückkehrern verstärkt kontrolliert werden.