Startseite Panorama Altes Rathaus Wieder Maskenpflicht in den Wiener Neustädter Rathäusern

Wieder Maskenpflicht in den Wiener Neustädter Rathäusern

Wiener Neustadt: Maskenpflicht für Parteienverkehr ab 20. Juli

Dieser Artikel wurde vor 4 Jahren veröffentlicht.

Maskenpflicht / Foto: freepik
Foto: freepik

In den vergangenen Tagen hat sich die Situation rund um die Corona-Pandemie in Österreich wieder etwas verschärft – auch in Wiener Neustadt.

Aktuell zählt die Stadt 18 Erkrankte, wobei der Großteil davon auf das Freikirchen-Cluster zurückzuführen ist.

Verstärkte Schutzmaßnahmen

Die Stadt Wiener Neustadt lässt daher Vorsicht walten und verschärft erneut die Sicherheitsmaßnahmen in den beiden Rathäusern. Ab kommendem Montag, dem 20. Juli, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wieder vorgeschrieben – das gilt für alle Parteien, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Parteienkontakt (Ausnahme bei vorhandenem Glasschutz) sowie bei Verhandlungen und Ortsaugenscheinen.

Verpflichtende Voranmeldung

Nach wie vor aufrecht bleibt die Abstandsregel von mindestens einem Meter, zudem sind eine telefonische Voranmeldung sowie das Ausfüllen eines Anmeldeformulars an den Eingängen zu den Rathäusern erforderlich.

Generell wird darum gebeten, weiterhin so viele Behördenwege wie möglich telefonisch oder per Mail abzuwickeln.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner