Nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Anfang August neue Gutachten zum Verkehrsprojekt in Auftrag gegeben hat, folgt jetzt die Neuverhandlung.
Ende Jänner am 27. und 28.1.2020, nachdem die Gemeinderatswahlen in Niederösterreich geschlagen sein werden, ist es soweit: das viel kritisierte Straßenbauprojekt, die Ostumfahrung, die ganz Wiener Neustadt durch einen Straßenring umschließen soll, wird am Bundesverwaltungsgericht neu verhandelt.
“widerspricht allen Klimaschutzmaßnahmen”
Grün-Gemeinderätin Tanja Windbüchler-Souschill von der Bürgerinitiative L.A.M.A. sieht darin einen weiteren Etappensieg für die Bürgerinitiativen, die im Verfahren Parteistellung haben: „In Zeiten des Klimawandels ein Straßenbauprojekt realisieren zu wollen, das in den 60iger Jahren geplant wurde, widerspricht allen Klimaschutzmaßnahmen. Das Verfahren über die negativen Auswirkungen der Straße auf die Umwelt wurde vom Land NÖ organisiert und gleichzeitig ist der Projektwerber ebenso das Land NÖ. Das alles macht eine Umweltverträglichkeitsprüfung sehr schwierig. Das zeigte sich eben auch während der Verhandlungstage in Wiener Neustadt. Wir haben danach Beschwerde gegen den ersten Bescheid eingebracht, dann wurden neue Gutachter bestellt und jetzt wird eine neuerliche Verhandlung anberaumt. Jedoch diesmal vor dem Bundesverwaltungsgericht mit den neuen Gutachten.“
Drei Verhandlungstage eingeplant
Georg Panovsky, Initiator der Bürgerinitiative “Ostumfahrung – So nicht” sagt dazu: “Das ist zumindest ein kleiner Etappensieg. Dass sich das Gericht bis zu drei Tage Zeit nimmt, um die Ostumfahrung zu verhandeln zeigt, dass unsere Argumente ernst genommen und nicht leichtfertig vom Tisch gewischt werden. Die Hoffnung lebt, dass mit der öffentlichen Verhandlung der final countdown zum Aus für dieses verkorkste Projekt eingeläutet wird!”
Bürgerinitiativen sehen sich bestätigt
So auch Hannes Höller von der Bürgerinitiative Lebenswertes Traisental sowie von der Radlobby Wiener Neustadt dazu: “Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt unsere jahrelange Kritik. Mangelhafte Planung und Gutachten sowie falsche Versprechen ziehen sich durch das gesamte Projekt.“
Die neuerliche Anberaumung einer mündlichen Verhandlung sehen alle Bürgerinitiativen als Chance. Mitte Dezember werden die Bürgerinitiativen die neuen Gutachten zur Vorbereitung erhalten.