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Windbüchler: Baumschutz ist keine Kernkompetenz der ÖVP

Wiener Neustadt: Grüne zweifeln an der Ernsthaftigkeit der geplanten Baumschutzverordnung

Dieser Artikel wurde vor 5 Jahren veröffentlicht. (Letztes Update vor: 5 Jahren)

Die Grünen Wiener Neustadt / Foto: zVg.
Anneliese Weichart und Tanja Windbüchler-SouschillFoto: zVg.

„Wie einfallslos und wie schade für die Stadt“, kommentiert Grün-Gemeinderätin Tanja Windbüchler-Souschill die ÖVP-Baumschutzverordnung nach erster Durchsicht, die diese Woche von Klaus Schneeberger vorgestellt wurde.

Aus Sicht der Grünen wird in der Verordnung bloß das niedergeschrieben, was sowieso Status Quo ist. „Das ist genauso wie die Erwähnung, dass eine Buchhaltung bei uns in Euro zu führen ist“.

“Fehlgeleitete Entwicklung”

“Die Bedeutung von Bäumen im städtischen Bereich, die Notwendigkeit von echtem Baumschutz im Kampf gegen die Klimakrise sowie die Wichtigkeit der Pflege aller Bäume im Stadtgebiet sind bei Klaus Schneeberger und seiner ÖVP nicht angekommen. Sein sogenanntes öffentliches Interesse bezieht sich ausschließlich auf weitere Bauvorhaben in der Stadt und somit auf Straßenbau, auf die Errichtung von Parkflächen und auf weitere Bodenversiegelung. Diese fehlgeleitete Entwicklung muss endlich gestoppt werden. Der Betondschungel zerstört unsere Stadt und so wird Wiener Neustadt niemals klimafit“, kritisiert Tanja Windbüchler.

Für die Grünen ist der Kampf gegen den Klimawandel das öffentliche Interesse schlechthin. „Jedes Gehölz ist notwendig für unser Klima, für die Luftreinigung, für die Kühlung, für die Sauerstoff und Wasserabgabe, für den Windschutz, Sichtschutz und zur Veränderung der Lärmfrequenz. Unsere Stadt wächst, der Baustopp ist eine Augenauswischerei und diese Baumschutzverordnung bloß ein Marketing-Gag“.

8 Kritikpunkte an der neuen Verordnung

Nach erster Durchsicht der Verordnung zählt Tanja Windbüchler-Souschill folgende Kritikpunkte auf:

  1. Städtische Bäume werden erst geschützt, wenn sie einen Umfang von 50 cm erreicht haben. Alle Bäume mit geringerem Umfang sind prinzipiell nicht geschützt.
  2. Der wichtige von der Natur gesteuerte Wildwuchs von Bäumen scheint nicht in der Verordnung aufzuscheinen. Nur Bäume, die von der Stadt gesetzt wurden und als Nachpflanzungen gesehen werden, sind auch geschützt, wenn der Umfang weniger als 50 cm ausmacht. Die natürliche Durchmischung durch Auskeimung und Anwurzelung ist für das Fortbestehen von Restauwäldern aber enorm wichtig.
  3. Warum Obstbäume auf städtischen Grund nicht in die Schutzverordnung fallen sollen, ist nicht erklärt und nachvollziehbar, ist es doch bewiesen, dass Streuobst für unsere Insekten lebensnotwendig ist.
  4. Der vielgepriesene Baumkataster existiert schon längst. Wichtig wäre diesen zu aktualisieren und auf der Homepage öffentlich zu machen.
  5. Es scheint so, dass der Schutz der Bäume vor chemischen Mitteln fehlt, wie zum Beispiel vor Streusalz oder Unkrautvertilgungsmittel.
  6. Die Baumschutzproblematik mit den Genossenschaften und auch privaten Bauträgern wird überhaupt nicht angesprochen. Hier wäre ein Baumschutz-Management am Magistrat zu installieren und mit Budget sowie Personal auszustatten.
  7. Die Stadt legt sich selbst auf, dass die Ersatzpflanzungen in der Größenordnung 1:1 passieren sollen, was weder wissenschaftlich nachvollziehbar noch politisch erklärbar ist. Ein Jungbaum hat rund 20 cm Umfang. Die Bodenverhältnisse und der Grundwasserspiegel in der Stadt verursachen einem Jungbaum Stress. Der neue Baum findet viel schlechtere Bedingungen vor als einer, der vor 50 Jahren gesetzt wurde. Das Verhältnis 1:1 ist kein Ausgleich.
  8. Die viel zitierten zusätzlichen 200 Bäume sind bloß die Spitze eines Eisberges, denn in den letzten 5 Jahren wurden unzählige Bäume in der Stadt entfernt.

Keine Schaffung zusätzlicher Grünflächen

„Der Erfolg des Könnens liegt im Wollen. Das Wollen ist bei der ÖVP nicht gegeben. Echter Baumschutz bedeutet, dass Areale definiert werden müssen, die niemals einem Wohnprojekt oder einer Straße weichen müssen. Die Erhaltung und Pflege des gesamten Baumbestandes ist essentiell für den Baumschutz. Die Definition von 50 cm Durchmesser ist eine Frechheit, das Wiener Baumschutzgesetz sieht 25 cm vor, als positives Beispiel. Die Schaffung zusätzlicher Grünflächen mit Baumbeständen, die ebenso unter Schutz gestellt werden müssen, ist überhaupt kein Thema für die ÖVP. Am Magistrat braucht es ein eigenes Bauschutzmanagement, das auch für die Bevölkerung mit Rat und Tat zur Verfügung steht. Es gibt keine Notwendigkeit für die Bewilligung zB für Genossenschaften, die Bäume auf ihren Grundstücken beseitigen wollen. Es gibt auch keine Nachpflanzungsverpflichtung für Bauträger. Diese Verordnung ist kein Schutz“, so Tanja Windbüchler-Souschill nach der ersten Analyse.

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