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Ostumfahrung: Bundesverwaltungsgericht beauftragt neue Gutachten

Wiener Neustadt: neue Wendung im Verfahren um Verkehrsprojekt

Dieser Artikel wurde vor 5 Jahren veröffentlicht.

Übersichtsplan des Landes NÖ

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in einem Beschluss von Anfang August neue Gutachten zum umstrittenen Verkehrsprojekt in Auftrag gegeben.

Für die Gutachten werden neue nichtamtliche Sachverständige für die Fachbereiche Lärmschutz, Luftreinhaltetechnik, Raumordnung und Landschaftsschutz bestellt. Als Amtssachverständige herangezogen werden darüber hinaus Gutachter für die Fachbereiche Agrartechnik/Boden, Naturschutz und Umwelthygiene.

Projekt verzögert sich weiter

Zur Begründung schreibt das BVwG: „Im Beschwerdeverfahren erwies sich die Aufnahme eines Beweises durch Sachverständige als notwendig, weshalb die im Spruch genannten Sachverständigen bestellt bzw. dem Verfahren beigezogen werden.“ Ein Sachverständiger für den Fachbereich Verkehrstechnik sei im Verfahren bereits bestellt worden und „Sachverständige für die Fachbereiche Wasserwirtschaft und Forstwirtschaft werden noch zu bestellen sein.“

Die Sachverständigen müssen über Auftrag des Gerichts schriftliche Gutachten zu ihrem Fachbereich erstatten bzw. an der mündlichen Beschwerdeverhandlung teilnehmen.

Beschwerden wurden gehört

Georg Panovsky, Initiator der von Anrainerinnen und Anrainern getragenen Bürgerinitiative „Ostumfahrung – So nicht!“, sieht in dem nunmehrigen Beschluss des BVwG einen Etappensieg: „Das Bundesverwaltungsgericht ist augenscheinlich nicht gewillt, die Ostumfahrung ohne weiteres einfach ‚durchzuwinken‘ und misst den Beschwerden der Bürgerinitiativen, von Umweltschutzorganisationen und einiger Nachbarn offenbar große Relevanz zu. Wie aus dem Gerichtsbeschluss hervorgeht, wird es die von den Bürgerinitiativen beantragte Beschwerdeverhandlung also geben – eine gute Chance, unsere Argumente gegen dieses verkorkste und katastrophale Verkehrsprojekt vor einem unabhängigen Gericht darzulegen.“

Klimarelevanten Themen vernachlässigt

Tanja Windbüchler-Souschill, Zustellungsbevollmächtigte der von den Grünen initiierten Bürgerinitiative L.A.M.A., der ebenso Parteistellung zuerkannt wurde: „Das Bundesverwaltungsgericht hat nun beschlossen, dass die Aufnahme von zusätzlichen Beweisen durch Sachverständige notwendig ist. Wir fühlen uns in unserer Kritik damit durchaus bestätigt, denn gerade die klimarelevanten Themen Bodenversiegelung und die negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur wurden für uns nicht ausreichend argumentiert. Wir haben von Anfang an darauf gedrängt, neue und aktualisierte Gutachten zu erhalten und wollen dies auch in einer mündlichen Verhandlung vor einem unabhängigen Gericht besprochen wissen.“

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