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Vorsicht in Waldnähe: Waldbrandverordnung in Kraft

Bezirk Wiener Neustadt: erhöhte Brandgefahr aufgrund von Trockenheit

Dieser Artikel wurde vor 6 Jahren veröffentlicht.

Waldbrand-Gefahr: Rauchen, jegliches Feuerentzünden, das Wegwerfen von Glasflaschen oder Glasscherben in allen Waldgebieten und in Waldrandnähe ist verboten.

Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden, ist die Verordnung für das laufende Jahr, bereits am 20. April 2018 in Kraft getreten.

Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden, ist die Verordnung für das laufende Jahr, bereits am 20. April 2018 in Kraft getreten.

Die Waldbrandgefahr in Niederösterreich steigt schneller als erwartet: in den Bezirken Horn, Hollabrunn, Krems, Neunkirchen, Wiener Neustadt, Mistelbach, Gänserndorf, Bruck an der Leitha und Baden gilt seit Kurzem die Waldbrandverordnung.

Saftige Geldstrafen drohen

In den betroffenen Bezirken ist in den Wäldern sowie in Waldnähe das Entzünden und Unterhalten von Feuer, sowie das Wegwerfen Zündhölzern, Zigaretten, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) verboten. Vom Verbot betroffen ist natürlich auch die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen sowie das Rauchen.

Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist bis 31. Oktober 2018 gültig. Beim Verstoß gegen die Waldbrandverordnung 2018 drohen saftige Geldstrafen oder sogar mehrwöchiger Arrest.

Situation ist “sensibel”

Feuerwehrsprecher Franz Resperger erläutert gegenüber dem ORF, dass die Situation zwar noch nicht dramatisch, aber seit einigen Wochen durchaus sensibel ist: „Die Niederschläge der vergangenen Tagen waren praktisch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, die Wälder und Wiesen sind nach wie vor ausgetrocknet.“ Teilweise seien die Böden bis zu 30 Zentimeter aufgerissen.

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