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UVP-Einsprüche auf allen Ebenen: Widerstand gegen Ostumfahrung

Wiener Neustadt: Bürgerinitiativen und Umweltschutzorganisation erheben Einspruch

Dieser Artikel wurde vor 6 Jahren veröffentlicht.

Georg Panovsky / Foto: zVg.
Georg Panovsky, Zustellungsbevollmächtigter Bürgerinitiative "Ostumfahrung - So nicht!"Foto: zVg.

Heute (17. November 2017) ist die Phase der so genannten öffentliche Auflage der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Ostumfahrung Wiener Neustadt zu Ende gegangen. Damit ist auch die Frist für Einsprüche abgelaufen.

Heute (17. November 2017) ist die Phase der so genannten öffentliche Auflage der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Ostumfahrung Wiener Neustadt zu Ende gegangen. Damit ist auch die Frist für Einsprüche abgelaufen.

Georg Panovsky, Initiator der Bürgerinitiative “Ostumfahrung – So nicht!”, zieht zum Ende der Einspruchsfrist eine erste Bilanz: “Der Widerstand gegen die Ostumfahrung ist breit, die Straße wird nicht widerspruchslos hingenommen. Obwohl das UVP-Verfahren alles andere als bürgerfreundlich ist und für Einwendungen inklusive Aktenstudium nur ein Zeitraum von sechs Wochen (de facto wesentlich weniger) zur Verfügung gestanden ist, wurden Einsprüche auf allen Ebenen erhoben.”

Alle Einspruchsmöglichkeiten genutzt

Wie es aussieht, wurden fast alle Einspruchsmöglichkeiten, die das UVP-Gesetz bietet (§ 19), genutzt:

Die Bürgerinitiative “Ostumfahrung – So nicht!” konnte trotz des Zeitdrucks die per Gesetz vorgeschriebene Unterschriftenanzahl erreichen und sehr deutlich übertreffen. Damit wird “Ostumfahrung – So nicht!” im Verfahren Beteiligtenstatus haben. Ebenso erfolgreich hat sich die Bürgerinitiative L.A.M.A (Landschafts- und Anrainerschutz. Mutige Alternative zur Ostumfahrung) der Grünen konstituiert. Auch diese Bürgerinitiative konnte die erforderliche Unterschriftenanzahl aufbringen.

Betroffene Anrainer können in UVP-Verfahren als Nachbarn Parteistellung beantragen. Auch diese Möglichkeit wurde von zahlreichen Wiener Neustädtern und Lichtenwörthern in Anspruch genommen.

Umweltschutzorganisation erhebt Einspruch

Staatlich anerkannte Umweltschutzorganisationen haben gleichfalls die Möglichkeit, sich am Verfahren als Partei zu beteiligen. Auch diese Möglichkeit wurde genutzt. Die Organisation Verein lebenswertes Traisental hat fristgerecht umfangreiche Einwendungen bei der zuständigen Landesbehörde erhoben. Damit besteht die Möglichkeit, einen allenfalls positiven UVP-Bescheid zu beeinspruchen und die Entscheidung zur Ostumfahrung vor das Bundesverwaltungsgericht zu bringen.

Panovsky: “lose-lose-Projekt”

Georg Panovsky: “Die zahlreichen Einwendungen zeigen – Die Realisierung dieses verkorksten Straßenprojektes, das niemandem etwas bringt, aber gewaltige Kollateralschäden verursacht, stößt auf breiten Widerstand.”

“Beim Blick in die so genannten Einreichunterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird deutlich: 1. Die Ostumfahrung bringt gewaltige Eingriffe in die Natur und stellt eine unzumutbare Belastung von Umwelt und Anrainerinnen und Anrainern dar. 2. Die Basis der Planungen sind Verkehrserhebungen, die veraltet und lückenhaft sind, sowie Prognosen, die nebulos bleiben. Die von Politikern lauthals propagierten Verkehrsentlastungen durch die Ostumfahrung wird es jedenfalls nicht geben. Die Entlastungen werden im besten Fall minimal sein. In jenen Straßen, deren Bewohnern weniger Verkehr versprochen wird, wird im Gegenteil der Verkehr weiter zunehmen. Die Ostumfahrung ist und bleibt ein lose-lose-Projekt.”, so Panovsky abschließend.

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