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UVP Ostumfahrung: Experte steht Rede und Antwort

Wiener Neustadt: Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation Virus informiert AnrainerInnen über das UVP-Verfahren

Dieser Artikel wurde vor 7 Jahren veröffentlicht.

Baustelle Ostumfahrung / ©  Kenneth Brockmann / pixelio.de
(Symbolbild)© Kenneth Brockmann / pixelio.de

Mitte September wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den zweiten Teil der Ostumfahrung Wiener Neustadt gestartet. 2018 soll diese – laut Pressemeldung der Stadt Wiener Neustadt – abgeschlossen sein.

Alles bereits auf Schiene?

Am 13. September verlautete Landeshauptmann Pröll: „Für diesen zweiten Teil der Ostumfahrung haben wir nun die Umweltverträglichkeitsprüfung gestartet.“ und gab gleich den Fahrplan bekannt:

  • 2018: die UVP solle abgeschlossen sein
  • ab 2018/2019: bauvorbereitende Maßnahmen
  • 2020: voraussichtlicher Baubeginn
  • 2022: voraussichtliche Verkehrsfreigabe

Aber was heißt das für die AnrainerInnen? Wer kann und darf überhaupt mitreden? Welche Fristen gibt es? Was kann man einfordern? Wie hoch sind die Chancen für Einwände? Und braucht man rechtlichen Beistand?

UVP-Experte klärt auf

Die Radlobby lädt in Zusammenarbeit mit den Grünen Wiener Neustadt und der Bürgerinitiative “Ostumfahrung – So nicht!” am 14. Oktober im Bildungszentrum St. Bernhard zu einem Informations- und Diskussionsabend ein. Rechtliche und praktische Fragen und Tipps wird einer der führenden UVP-Experten Österreichs geben, Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation Virus.

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UVP – deine letzte Chance?
14. Oktober 2016, 19 Uhr
Bildungszentrum St. Bernhard, Domplatz 1, Wiener Neustadt

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