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Polizei warnt vor Abschluss von Haustürgeschäften

Gewerbsmäßiger Betrug im Bezirk Wiener Neustadt

Dieser Artikel wurde vor 8 Jahren veröffentlicht.

Haustürgeschäfte / ©  Norbert Lorenz / pixelio.de
Lassen Sie Personen, die unaufgefordert an Ihrer Haus- oder Wohnungstür erscheinen und Ihnen etwas verkaufen wollen, grundsätzlich nicht in Ihre Wohnräume! © Norbert Lorenz / pixelio.de

Unbekannte Täter, laut Aussendung der Landespolizeidirektion vermutlich “ausländischer Herkunft”, boten in der Zeit von 26. bis 27. Mai 2016 einem Opfer im Bezirk Wiener Neustadt Handwerksarbeiten (u.a. Malerarbeiten) an. Nach der Durchführung der Arbeiten wurde anstatt der vereinbarten 540 Euro ein Betrag von 21.000 Euro gefordert.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man sich keinesfalls auf Haustürgeschäfte bezüglich Dienstleistungen und Handwerksarbeiten einlassen soll.

Rücktritt möglich?

Für Verträge, die Sie außerhalb eines Unternehmens abschließen (also z.B. auf Werbefahrten, auf der Straße oder an Ihrer Haustür), gibt es laut Konsumentenschutzgesetz ein spezielles Rücktrittsrecht. Wenn Sie von einem derartigen Kauf zurücktreten möchten, wenden Sie sich am besten an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) und lassen Sie sich diesbezüglich beraten.

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