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ÖGB-Parkplatz ab 1. Februar gebührenpflichtig

Gebührenpflichtiger Tagesparkplatz beim ÖGB-Zentrum – ganztägiges Parken um 3,- Euro

Dieser Artikel wurde vor 8 Jahren veröffentlicht.

Parkplatz Wiener Neustadt / Foto: pixabay
Gebührenpflichtiger Tagesparkplatz beim ÖGB-Zentrum ab 1. Februar 2016 (Symbolbild)Foto: pixabay

Ab 1. Februar 2016 wird der Parkplatz rund um das Wiener Neustädter ÖGB-Zentrum zu einem „Gebührenpflichtigen Tagesparkplatz“ umfunktioniert. Auf den 200 Abstellplätzen fällt ab diesem Tag eine Tagesgebühr von 3,- Euro an, die mittels Parkscheinen, Parkautomaten oder „Handy Parken“ bezahlt werden kann.

Externen Experten raten zu Gebühren

Im Rahmen des Budget-Sanierungsprozesses wurde auch die Parkraumbewirtschaftung der Stadt einer Überprüfung unterzogen. Auf Anraten der externen Experten und nach eingehender interner Abstimmung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 14. Dezember 2015 der Beschluss, den so genannten „ÖGB-Parkplatz“ ab 1. Februar 2016 als „Gebührenpflichtigen Tagesparkplatz“ zu führen und eine Gebühr von 3,- Euro pro Tag einzuheben. Der Parkplatz mit seinen 200 Abstellplätzen steht somit auch in Zukunft den Pendlern, die ihn in erster Linie genutzt haben, zu einem angemessenen Preis zur Verfügung.

“Information vor Strafe”

Mitarbeiter der Parkraumbewirtschaftung werden in den ersten beiden Wochen der Gebührenpflicht vor Ort sein und die Nutzer zusätzlich zur Beschilderung auf die neue Regelung aufmerksam machen. Mit allfälligen Strafen wird zu Beginn sehr sensibel umgegangen – es geht Information vor Strafe.

Das sind die Fakten: die gebührenpflichtige Zeiten sind Montag bis Freitag, 8 – 16.30 Uhr. Die Gebühr beträgt 3,- Euro pro Tag, wobei – unabhängig von der Nutzungsdauer – nur für den gesamten Tag bezahlt werden kann.

Bezahlung der Gebühr

  • Parkscheinautomat – zwei neue Automaten werden vor Ort aufgestellt, Infos am Display und auf Aufklebern, am Parkticket wird keine Zeit, sondern nur das Datum abgedruckt
  • Handy Parken – beim Buchen des Parkscheins muss statt der Dauer ein „G“ eingegeben werden
  • „alte“ Parkscheine – müssen im Wert von 3,- hinterlegt werden, als zum Beispiel 5 Parkscheine im Wert von 60 Cent

Alle weiteren Infos zum „Gebührenpflichtigen Tagesparkplatz“ und der Parkraumbewirtschaftung in Wiener Neustadt erhalten Sie bei der WNSKS.

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