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Euro-Key für Behindertengerechtes WC am Marienmarkt

Wiener Neustadt: Zutritt zum WC nur mehr für relevanten Personenkreis möglich

Dieser Artikel wurde vor 7 Jahren veröffentlicht. (Letztes Update vor: 2 Jahren)

Eurokey-WC am Marienmarkt / Foto: Wiener Neustadt/Pürer
Marktstadtrat Udo Landbauer, WNSKS-Geschäftsführer Mag. Peter Eckhart und Baustadtrat DI Franz Dinhobl.Foto: Wiener Neustadt/Pürer

In den vergangenen Tagen wurde der Zutritt zum Behinderten-WC auf dem Marienmarkt in Wiener Neustadt auf ein sogenanntes Euro-Key-System umgestellt.

Dazu wurde neben dem Münzeinwurf ein „Euro Key“-Zylinderschloss montiert, das sich nur mit speziell ausgestellten Schlüsseln öffnen lässt. Das bedeutet, dass nur mehr jener Personenkreis Zugang zum barrierefreien öffentlichen WC haben wird, der es auch wirklich braucht. Die Arbeiten wurden von den Firmen Alfons und „Security Access“ durchgeführt.

Neues Zutrittssystem rechtzeitig zu Ferienbeginn

Der Schlüsselschalter – die Höhe entspricht den Vorgaben der Norm bei Behinderten-WCs, bis zu 110 cm über dem Boden sind zulässig – verfügt über eine grüne und gelbe LED-Anzeige (grün = „frei“, gelb = „besetzt“). Innen ist die Tür mit einem Knauf zur Verriegelung ausgestattet. Im Notfall kann die Tür von außen mit einem Betreiber-Schlüssel geöffnet werden. „Die WNSKS als Marktbetreiber sorgt für optimale Rahmenbedingungen am Marienmarkt und hat mit dem neuen Zutrittssystem schnellstmöglich vor dem Sommer eine ganz wichtige Maßnahme umgesetzt“, so Baustadtrat DI Franz Dinhobl.

[bannenew]

Der für Marktwesen zuständige Stadtrat Udo Landbauer: „Der Marienmarkt auf dem Hauptplatz ist bisher ein Riesen-Erfolg, umso wichtiger war es, diese wichtige Maßnahme für unsere gehandicapten Kunden so schnell als möglich zu ergreifen. Danke an die WNSKS und die ausführenden Firmen für die rasche Abwicklung.“

Der„Euro Key“

Der „Euro Key“ kann unter Vorlage eines Bundesbehindertenpasses beim Österreichischen Behindertenrat angefordert werden. Sollte kein Behindertenpass vorhanden sein, ist der Nachweis in Form eines ärztlichen Attests, das die erforderliche Benützung barrierefreier Einrichtungen bestätigt, zu erbringen. Ein entsprechendes Formular kann auf der Website des ÖAR heruntergeladen werden.

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